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Qualitätsanforderungen an Lieferanten

QUALITÄTSSYSTEM Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Qualitätssicherungsprogramm für alle von dieser Bestellung erfassten Lieferungen und Leistungen bereitzustellen und aufrechtzuerhalten. Das Qualitätssicherungsprogramm für Lieferungen muss allen anwendbaren Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme gemäß den Normenreihen ISO 9001 und AS 9100 entsprechen (siehe auch 8.4.3 AS9120).

KONTROLLSYSTEM Der Lieferant ist verpflichtet, für alle von dieser Bestellung erfassten Lieferungen und Leistungen ein Prüfsystem einzurichten. Dieses Prüfsystem muss den Anforderungen der Normenreihe ISO 9001 oder AS9100 entsprechen.

AKZEPTANZ BESTELLEN – Sofern nicht innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Bestellung etwas anderes mitgeteilt wird, gilt unsere Bestellung als vom Lieferanten vollständig angenommen.

DOKUMENTATION Die zu liefernden Materialien müssen von einem Lieferschein oder anderen Versanddokumenten begleitet sein, aus denen die Bestellnummer, der Produktcode, die Konformitätserklärung des Lieferanten und alle weiteren in der Bestellung genannten Anforderungen hervorgehen. Der Lieferant hat zusätzlich zu den in der Bestellung festgelegten Anforderungen eine eigene Konformitätserklärung abzugeben. GVZ Components Auftragsbestätigung.

PRODUKTE – Produkte geliefert an GVZ Components Die Rückverfolgbarkeit bis zum Ursprung muss mit den entsprechenden Konformitätsdokumenten vollständig gewährleistet sein. Das Material muss ordnungsgemäß verpackt und etikettiert sein, um Beschädigungen oder Verwechslungen (FOD) zu vermeiden. Lieferungen, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.

FLUSS NACH UNTEN – Gemäß den geltenden regulatorischen Bestimmungen verpflichtet sich der Lieferant, die in unserer Bestellung aufgeführten spezifischen Kundenanforderungen zu erfüllen.

CHEMISCHE UND/ODER GEFÄHRLICHE STOFFE – Sofern nicht anders angegeben, müssen Produkte oder Teile in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften geliefert werden, einschließlich der aktuellen europäischen Vorschriften wie REACH und RoHS.

FOD – Der Lieferant hat für die Verhinderung, Erkennung und Beseitigung von Fremdkörpern zu sorgen, einschließlich der Identifizierung, Handhabung und Lagerung von Gegenständen, um Schutz vor Verunreinigung, Korrosion, Beschädigung, Verschlechterung oder Fremdstoffen zu gewährleisten.

ACCESS Der Lieferant erklärt sich nach vorheriger Ankündigung bereit, Audits durch den Kunden oder dessen Vertreter zur Überprüfung der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags zuzulassen. Der Lieferant stellt sich nach vorheriger Ankündigung auch Audits durch Luftfahrt- oder Militärbehörden zur Verfügung.

Auf Anfrage von GVZ ComponentsDer Lieferant ist verpflichtet, vom Kunden benannte oder genehmigte Lieferanten, einschließlich Prozesslieferanten (z. B. für Spezialprozesse), einzusetzen.

Prozesse – Der Lieferant hat zu informieren GVZ Components nichtkonforme Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen zu erfassen und die Genehmigung für deren weitere Verwendung einzuholen.

Gefälschte Teile – Der Lieferant ist verpflichtet, die Verwendung nicht zugelassener oder gefälschter Teile zu verhindern, indem er ausschließlich von zugelassenen oder qualifizierten Lieferanten oder offiziellen Quellen bezieht.

KOMMUNIKATION – Der Lieferant ist verpflichtet, alle anwendbaren Anforderungen, einschließlich der Kundenanforderungen, an externe Anbieter weiterzugeben.

Der Lieferant ist verpflichtet, dokumentierte Informationen, einschließlich Aufbewahrungsfristen und Entsorgungsvorschriften, aufzubewahren.

Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Organisation, ihre Kunden und die zuständigen Behörden auf jeder Ebene der Lieferkette Zugang zu den entsprechenden Bereichen der Einrichtungen und zu den relevanten dokumentierten Informationen haben.

Der Lieferant hat unverzüglich zu benachrichtigen GVZ Components und die relevanten Interessengruppen über etwaige Mängel, Funktionsstörungen oder Abweichungen im Zusammenhang mit der Lufttüchtigkeit zu informieren.

Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter des Lieferanten und seiner Unterlieferanten über Folgendes informiert sind:

  • ihren Beitrag zur Produkt- oder Dienstleistungskonformität;
  • ihren Beitrag zur Produktsicherheit;
  • die Bedeutung ethischen Verhaltens.

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten verpflichtet sich der Lieferant, alle im Vertrag genannten Anforderungen zu erfüllen. GVZ Components Auftragsbestätigung.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Lieferant, die Lieferunterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren und sie den zuständigen Kontrollbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Mailand, 28. Mai 2026