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Die ultimative Sicherheitslösung für Seitenabbiege- und Spurwechselassistenten
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Beschreibung
Der PreView Der Seitenabbiegeassistent (STA) 79 verfügt über ein weites horizontales Sichtfeld von bis zu 180° (90° nach vorn und 90° nach hinten) und deckt seitliche tote Zonen über die gesamte Länge des Fahrzeugs ab. Es ist so konzipiert, dass es stationäre Objekte wie Leitplanken und geparkte Autos ignoriert und gleichzeitig vor sich bewegenden Objekten wie Radfahrern und Fahrzeugen auf der Nebenspur warnt.
Der Erkennungsbereich von Interesse ist auf bis zu 10 Meter vor, 5 Meter außerhalb (3 Meter für LCA) und 50 Meter hinter dem Montageort des Sensors einstellbar.
Bedienung des Seitenabbiegeassistenten
Bei Geschwindigkeiten von 19 mph (30 km/h) oder weniger priorisiert der Sensor die Warnung des Fahrers vor VRUs im Erfassungsbereich von Interesse. Wenn ein sich bewegendes Objekt erkannt wird, wird auf dem Display in der Kabine eine visuelle Warnung ausgegeben, während bei aktivem Blinker sowohl eine akustische als auch eine visuelle Warnung erfolgt. Stationäre Objekte wie Straßenschilder und geparkte Autos werden ignoriert, um „Belästigungsalarme“ zu minimieren. Dieser Modus ist für den Einsatz in einer städtischen Umgebung optimiert.
Betrieb des Spurwechselassistenten
Wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit über 19 km/h liegt, priorisiert der Sensor die Warnung vor fahrenden Fahrzeugen auf der Nebenspur und hat einen kleineren Interessenbereich. Stationäre Objekte wie Leitplanken oder Betonbarrieren werden ignoriert, um „Belästigungsalarme“ zu minimieren. Dieser Modus ist für die Abmilderung von Totzonenkollisionen beim Spurwechsel und Einfädeln optimiert.
Abdeckungsdiagramm
EU-Gesetzgebung
Die Verordnung (EU) 2019/2144 ändert die Verordnung (EU) 2018/858 und aktualisiert die EU-Typgenehmigungsanforderungen, um die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen und den Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.
Siehe auch: Verordnung (EU) 2018/858 — Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Mailand Bereich B
Ab dem 1. Oktober 2023 müssen Lkw (N3) und Busse (M3) akustische, optische oder taktile Warnsysteme einbauen, die den Fahrer auf die Anwesenheit von Fußgängern und Radfahrern vor oder auf dem Fahrzeug aufmerksam machen der Gehwegseite.
Seit dem 1. Oktober 2024 ist die Installation des Sicherheitssystems nun auch für Fahrzeuge der Kategorien N2 und M2 erforderlich.
- AnwendungenHVORSicherheit
- MarkenSensata PreView®